“Eine Elite-Einheit der NVA rüstet ab” Das Küstenraketenregiment
Ende der 70er Jahre führte das Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) moderne und mobile Küstenraketenkräfte ein; solche Kräfte hatte es schon einmal von 1962 bis 1972 im Bestand der Flotte gegeben. Es gab also Erfahrungen mit dieser, für unsere geographischen Bedingungen der südwestlichen Ostsee und der Ostseeausgänge zugeschnittenen Waffengattung.
Als Oberleutnant diente ich 1978 in der Raketentechnischen Abteilung der 6. Flottille (RTA-6) in Tilzow auf der Insel Rügen. Unser Kommandeur, Fregattenkapitän Kurt Stippkugel, erhielt Ende August 1978 die Aufgabe, eine Küstenraketenabteilung aufzubauen. Einzelne Angehörige unserer Abteilung wechselten zum neuen Standort, der in der damaligen RTA der 4. Flottille in Schwarzenpfost bei Rostock aufgebaut wurde. So kam es, dass ich viele Jahre später, als ich in das Küstenraketenregiment-185 versetzt wurde, alte Kameraden wiedersah. Gemeinsam mit ihnen erlebte ich dann den Höhepunkt und das Ende dieser Einheit.
Drei Meilensteine gibt es in der Entwicklung der damaligen Küstenraketenabteilung:
– die Aufstellung des Küstenraketenregimentes-18 am 1. November 1983,
– die Verleihung der Truppenfahne an das KRR-18 am 7. Oktober 1984,
– die Verleihung des Ehrennamens »Waldemar Verner«6 1985.
Die Küstenraketentruppen der Volksmarine hatten die Aufgabe, aus einem Küstenstreifen heraus, mit einer Tiefe bis 10 Kilometer, gegnerische Überwasserziele zu bekämpfen. Das Hauptkampfmittel bestand aus selbstfahrenden Startrampen (SSR). Zur Sollausrüstung eines Regimentes nach sowjetischer Struktur gehörten zwölf Rampen, in drei Abteilungen aufgegliedert (Organigramm). Das KRR-18 besaß 1990 aber nur zehn SSR. Jede Startrampe war mit zwei Flugkörpern ausgerüstet. Diese Raketen, mit einer Reichweite bis zu achtzig Kilometer, konnten gegen schnellaufende Ziele mit einer maximalen Geschwindigkeit von 40 Knoten eingesetzt werden.
Dieser Komplex, der den Namen »Rubesh«7 trug, deckte von jedem Küstenpunkt aus große Teile der Operationszone der Volksmarine ab.
Die Raketen »P-21« und »P-22« trugen die NATO-Bezeichnung »SS-N-2 Charlie« bzw. »SS-N-2 Delta«. Diese modernen Seezielraketen fassten die eingegebenen Ziele mittels Funkmeß8 oder Infrarot selbständig auf, nahmen bei Kontaktverlust erneut die Zielsuche auf, flogen das Ziel selbständig an und bekämpften gegnerische Überwasserkräfte.
Die raketentragenden Überwasserkräfte des potentiellen Gegners – die Schnellboote der Bundesmarine vom Typ 148, 143 und 143 A und auch die dänischen »Willemoes« – gehörten in den Einsatzplänen der Volksmarine zu den Vorrangzielen. Aber auch NATO-Landungskräfte und andere Flottenkräfte galten als prädestinierte Ziele der Küstenraketentruppen.
Natürlich kannte ich nicht den Operationsplan der Volksmarine. Dieser war wohl im Detail nur dem Chef der Volksmarine, seinen Stellvertretern, den verantwortlichen Mitarbeitern des Stabes und dem »Stabsorgan Operativ« bekannt. Auch die Flottillenchefs der 1., 4. und 6. Flottille kannten die wesentlichen Passagen der aktuellen Operativplanung. Diese Dokumente besaßen verständlicherweise die höchste Geheimhaltungsstufe.
Ein an der Sektion Seestreitkräfte der Akademie »Friedrich Engels« in Dresden oder an der Seekriegsakademie in Leningrad ausgebildeter Kommandeur oder Stabsoffizier verfügte nach Abschluss seiner Ausbildung allerdings über sehr ausgeprägte Vorstellungen über die operativen Pläne der jeweiligen Teilstreitkraft (TSK). Die praktische Umsetzung der militärtheoretischen Lehrmeinung oder das Hineinversetzen in die entsprechende Führungsposition gelang solchen Offizieren zumeist komplikationslos.
Das wichtigste operative Dokument für jeden Kommandeur der Ebene Truppenteil/selbständiges Bataillon stellte der »Plan der Überführung vom Friedens- in den Kriegszustand« dar. In diesem umfangreichen, aber sehr übersichtlichen Schriftstück waren, auf der Grundlage der jeweiligen militärpolitischen Situation, alle Aufgaben, Handlungen, Zeiten äußerst präzise formuliert. Jährlich im Oktober sprach der Chef des Stabes des Kommandos der Volksmarine den vom Minister für Verteidigung bestätigten Entschluss des Chefs der Volksmarine gemeinsam mit den Direktunterstellten bis zur Ebene Brigade, Truppenteil, selbständige Abteilung im sogenannten MZO-189 durch, präzisierte ihn im Detail, stimmte vor allem die Führung, das Zusammenwirken der Truppen, Waffengattungen und Dienste, besonders die rückwärtige Sicherstellung (Logistik) ab.
So konnte ich, ohne Detailkenntnisse des »Operationsplanes Volksmarine«, auf der Grundlage des Planes zur Überführung des KRR-18 und meines Wissens über die VM, als Bestandteil der Vereinten Ostseeflotten (VOF)10 und der in der Operationsrichtung handelnden Küstenfront11, meine Entschlüsse ableiten. Zu den Grundregeln der operativ-taktischen und der operativen Kunst gehörte es, den Einsatz verschiedenartiger Flottenkräfte fast ausschließlich im Zusammenwirken zu organisieren und zu verwirklichen. Auch bei den dem Befehlshaber direkt unterstellten Kommandeuren war solches Denken und Handeln ausnahmslos ausgeprägt.
Es gehörte zum Alltag, dass Überwasserkräfte mit Küstenraketen- und Marinefliegerkräften nach gemeinsamem und abgestimmtem Plan des Befehlshabers im Zusammenwirken das Seegefecht führten und damit ihre Gefechtsaufgaben erfüllten. Dieses Miteinander entstand nicht von heute auf morgen. Es war das Ergebnis vieler taktischer Überlegungen, eines großen Trainingsaufwandes und natürlich letztlich das Resultat vieler Ausbildungsstunden, die Schweiß, Nerven und Anstrengungen in allen Mannschafts- und Führungsebenen gekostet hatten.
In der Bundesmarine und in anderen westlichen Flotten bestand ein solch hoher Grad des organisierten Zusammenwirkens der Waffengattungen der Seestreitkräfte nicht, wurde in dieser Perfektion nicht praktiziert und auch nicht beherrscht.
Die Ausrüstung
Neben den 10 Startrampen und den dazugehörigen Besatzungen gab es im Küstenraketenregiment-18 eine Fülle herkömmlicher und spezieller Technikeinheiten. Zur Ausrüstung des Truppenteils zählten 23 mobile Nachrichtensätze12 unterschiedlicher Zweckbestimmung und Reichweiten sowie eine stationäre Nachrichtenstelle. Kein anderer Truppenkörper der VM, ausgenommen das Nachrichtenregiment-18, verfügte verhältnismäßig über soviel Gefechtssicherstellungstechnik wie das KRR-18. Auch unter komplizierten Bedingungen konnten wir stabile und verschiedene Nachrichtenverbindungen herstellen und betreiben.
Eine wesentliche Säule der KRT bildete die raketentechnische Komponente. Nur durch sie kam ich als raketentechnischer Offizier ins KRR-18. Mit diesen Kräften und Mitteln konnten unter Garnisons- und feldmäßigen Bedingungen die Seezielraketen gelagert, zum Verschuß vorbereitet und zu jedem geeigneten Beladungsort der selbstfahrenden Startrampen transportiert werden. Das KRR verfügte über Lagerhallen für Raketen und Munition, über ein Raketentreibstofflager sowie über verschiedene Materiallager, Werkstätten und andere technische Einrichtungen, um die Hauptbewaffnung zum Einsatz vorzubereiten, zu warten und zu pflegen, aber auch instandzusetzen.
Ohne Kraftfahrzeuge, egal ob herkömmlich oder Spezial-Kfz, bewegte sich im ursprünglichen Sinn des Wortes im KRR-18 nichts. Die enorme Mobilität der Küstenraketenkräfte basierte auf ständig einsatzbereiter Kraftfahrzeugtechnik. Um diese Einsatzbereitschaft zu gewährleisten, existierte eine komplette Kfz-Werkstatt mit ausgebildetem, erfahrenem Personal und einem großen Ersatzteillager.
Zu den wesentlichen Eigenschaften eines guten Kommandeurs gehört es, dass er die Bedeutung der Rückwärtigen Dienste (Logistik) immer richtig einschätzt und ihnen auch die notwendige Aufmerksamkeit schenkt.
Zum Bereich der Rückwärtigen Dienste zählten im KRR-18 der Verpflegungs-, der Treib- und Schmierstoffdienst sowie der Bekleidungs- und Ausrüstungsdienst, der Medizinische Dienst und der Unterkunftsdienst. In der Dienststelle Schwarzenpfost gab es eine Großküche mit Verpflegungslager, ein Heizhaus, ein Tanklager, eine Kläranlage, eine Trafostation einschließlich der Objektelektrik, ein Bekleidungs-und Ausrüstungslager (B/A), eine Objektfeuerwache mit zwei Tanklöschfahrzeugen und viele andere Lager, zwar lange nicht so groß wie die des Raketen- und Waffentechnischen Dienstes, aber für die Existenz des KRR von grundlegender Bedeutung.
Auch ein Medizinischer Punkt mit einer Arztpraxis einschließlich acht Krankenbetten und einer kompletten stomatologischen Einrichtung sowie einer kleinen Röntgenabteilung gehörten dazu.
Über dem Medizinischen Punkt befand sich ein Ledigenwohnheim, in dem vorrangig unverheiratete und junge Berufsunteroffiziere und Fähnriche lebten. Auch ich war fast ein dreiviertel Jahr in diesem Gebäude untergebracht.
Das gesamte Objekt, nach seiner Größe und geographischen Lage ein geschlossenes und selbständiges Gebilde, besaß auch einen Unterkunftsdienst (UKD). Der kümmerte sich um die Unterhaltung, Instandsetzung der Anlagen und Gebäude der Dienststelle und die Neubeschaffung und Aussonderung des gesamten Inventars. Auch die Beschaffung von Energieträgern und Wasser, deren Verbrauch, einschließlich der gesamten Entsorgung, und die Abrechnung gehörten dazu.
Das KRR-18 befand sich in einem 80 Hektar großen Waldstück, dass der Militärforst13 bewirtschaftete. Natürlich war dieses Gebiet, mitten in der Rostocker Heide, als militärisches Sperrgebiet ausgeschildert. Schwarzenpfost liegt direkt an der damaligen Fernverkehrstraße 105, der jetzigen B 105, 15 Kilometer östlich von Rostock entfernt. Die Bahnhaltestation zwischen Gelbensande und Rövershagen nutzten besonders die Angehörigen dieser NVA-Dienststelle.
Eine Wacheinheit sicherte das 450.000 Quadratmeter große, umzäunte militärische Objekt. Es besaß einen gesonderten, durch den Wald gut getarnten Eisenbahnanschluss mit Seiten- und Kopframpe, den man nur über unser Objekt erreichen konnte.
Das gesamte Territorium unterteilte sich in die Wirtschaftszone und die Technische Zone. In letzterer befanden sich die Startrampen, die Raketen, die Masse der Kfz, die Treibstoffkomponenten Oxydator und Brennstoff, die gesamte Munition (außer dem 1. Kampfsatz für Schützenwaffen14) und sämtliche Spezialausrüstungen. Eine Hochspannungssicherungsanlage (HSA) sicherte diese Zone.
In der unmittelbaren Nachbarschaft stand im Sperrgebiet, in dem auch unsere Dienststelle lag, der ausgebaute Führungspunkt der 4. Flottille, ein unterirdischer Schutzbau.
Das Küstenraketenregiment der Volksmarine verfügte über folgende Technik- und Gebäudeeinheiten sowie wichtige Ausrüstungsgegenstände:
– 10 selbstfahrende Startrampen »Rubesh« auf den Basisfahrzeugen MAZ-543,
– 1 Basisfahrzeug MAZ-543 ohne Gefechtskabine und Startkontainer als Ausbildungs- und Fahrschulfahrzeug,
– 57 Flugkörper mit Radarzielsuchlenkanlage P-21,
– 16 Flugkörper mit Infrarotzielsuchlenkanlage P-22, (zusammen entspricht die Summe von 73 jeweils 2 Kampfsätzen15 TVR plus 9 Raketen zusätzlich),
– 5 Lehrgefechtsraketen für die Ausbildung der Besatzungen und des raketentechnischen Personals, für Be- und Entladeübungen, für Be- und Enttankungsübungen und anderes Training,
– 141 Spezialkraftfahrzeuge (Nachrichten, Nachladefahrzeuge, Regel- und Meßfahrzeuge der raketentechnischen Sicherstellung, Werkstattwagen des Kfz-Dienstes, Stromversorgungsgeräte, Auftank- und Transportanlagen für Raketentreibstoffe, Autodrehkräne, Berge- und schwere Pioniertechnik, herkömmliche Tanklöschfahrzeuge sowie spezielle Neutralisationsfahrzeuge für RT-Komponente,
– 32 herkömmliche Lastkraftwagen (Versorgungs- und Personentransport),
– 61 Hängerfahrzeuge,
– 180 Tonnen flüssige Raketentreibstoffkomponenten, das sind 7,1 KS-Auffüllungen Melange-20k und 4,9 KS-Auffüllungen Samin,
– 54 Tonnen Sprengstoff in Form von Gefechtsteilen für die Raketen sowie deren Zündmittel,
– 23,4 Tonnen herkömmliche Munition in Form von 7,0 Kampfsätzen Artilleriemunition 23-mm Truppenluftabwehr, 49.000 Schuss 7,62-mm Maschinenpistolenmunition, 1.900 Schuss 9-mm Pistolenmunition, 2 KS Handgranaten, 120 reaktive Panzerabwehrgeschosse, Pioniermunition sowie Signal- und Übungsmunition,
– 3 Fla-Raketen-Abschussgeräte FASTA 4M, montiert auf Kfz LO-2002 mit 24 Nahbereichsflaraketen 9K32M, auch als Strela 2M bekannt, NATO-Codebez. »SA-N-5«,
– 35 Gebäude (von der Unterkunft über Klubgebäude bis zur Raketenhalle), einschließlich der Lagergebäude für die Mobilmachungsreserven der aufzustellenden und zu ergänzenden Einheiten des KRR. Die Gebäude pflegte und säuberte das Personal des Regiments. Mittlere Instandsetzungen bewerkstelligte der Unterkunftsdienst (UKD), größere Reparaturen und planmäßige Instandsetzungen führte die UKA Rostock aus, heute Standortverwaltung Rostock.
– 10 Truppenverpflegungssätze (TVS) á 420 Portionen Komplekte als TVR,
– 6 TVS á 310 Portionen als Mindestvorrat,
– 65.000 Liter gleich 3 Auffüllungen (AF) Vergaserkraftstoff (VK), d.h. alle VK-verbrauchende Kfz des KRR konnten dreimal aufgetankt werden, davon als TVR eine AF gleich 22.000 Liter, 49.000 Liter gleich 1,3 AF Dieselkraftstoff (DK), davon als TVR 1 AF gleich 36.000 Liter,
– 159 Komplekte Bekleidung als TVR der Norm 60k,
– 20 Komplekte Bekleidung als TVR der Norm 15k,
– Mobilmachungsreserven an B/A laut Norm im Wert von 182.000 Mark,
– 77 Artikel einheitsgebundener B/A und 92 Artikel personengebundener B/A im Gesamtwert von 700.000 Mark.
Mit diesen riesigen Beständen an Kampftechnik und materiellen Mitteln konnte das KRR-18 nicht nur seine Hauptaufgaben erfüllen, sondern im Spannungszustand mindestens 10 bis 12 Tage ohne Nachschub auskommen. Dieser Autarkiegedanke, der seinen Ursprung in den sowjetischen Vorschriften hatte, durchdrang die gesamte Bevorratung aller Armeen und Flotten der Warschauer Vertragsstaaten.
Wie war die personelle Stärke des Küstenraketenregiments 18?
In der Soll-1-Stärke, also unter Friedensbedingungen, setzten sich die Dienstgradgruppen wie folgt zusammen:
63 Offiziere
43 Fähnriche
48 Berufsunteroffiziere
97 Unteroffiziere auf Zeit
19 Soldaten auf Zeit (SaZ)
157 Soldaten im Grundwehrdienst
Neben den 427 Armeeangehörigen arbeiteten im Regiment auch 56 Zivilbeschäftigte.
Da vor allem die Aufstellung der 3. Küstenraketenabteilung im Soll-1 personell nicht abgeschlossen war und nicht alle Einheiten voll aufgefüllt waren, betrug die Ist-Stärke 63 Offiziere, 11 Fähnriche, 33 Berufsunteroffiziere, 68 Unteroffiziere auf Zeit, 15 SaZ und 119 Grundwehrdienstleistende. Nur der Offiziersbestand entsprach also im KRR-18 der vollen Soll-1-Stärke.
Die Dienstgradgruppe SaZ wurde ab 1989 nicht mehr in landgestützte Einheiten versetzt, so dass im darauffolgenden Frühjahr 1990 keine Soldaten auf Zeit im KRR mehr dienten. Ein großes Fehl verzeichneten wir ständig bei den Fähnrichen, die Planstellen waren nur zu einem Viertel aufgefüllt. In der Soll-2-Struktur, also in der Kriegsstruktur, wäre der Personalbestand des Regiments, besonders in den Sicherstellungsbereichen, auf 565 Soldaten erhöht worden.
Das durchschnittliche Dienstalter der Berufssoldaten lag bei 12 Dienstjahren; maximal waren es 20, minimal 5 Jahre. Das durchschnittliche Lebensalter der Offiziere lag bei 34 Jahren, das der Berufsunteroffiziere bei 24.
5 – Die Ziffer -18 hinter der Bezeichnung des Truppenteils (TT) verweist darauf, dass es sich um einen landgestützten TT handelte, der entweder Kampfaufgaben erfüllte, die Gefechtssicherstellung gewährleistete oder eine rückwärtige (logistische) Zweckbestimmung sicherstellte und dem Kommando der VM direkt unterstand
6 – Admiral Waldemar Verner war von 1959 bis 1979 Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung und Chef der Politischen Hauptverwaltung im MfNV der DDR.
7 – »Rubesh« – russisches Wort, bedeutete soviel wie Grenze oder Hindernis.
8 – Funkmeß – Synonym für Radar
9 – MZO-18 – Mehrzweckobjekt; zu Friedenszeiten ein Ferienlager, Tagungs-und Ausbildungsort, im Kriegszustand konnte dieses Objekt ohne großen Aufwand zum Reservelazarett umgebaut werden.
10 – VOF – dieser Kurzbegriff besitzt eine doppelte Bedeutung, erstens für Verbündete Ostseeflotten (Frieden) und zweitens für Vereinte Ostseeflotten (Krieg).
11 – Küstenfront – in Küstenrichtung handelnde Heeresgruppe.
12 – Mobile Nachrichtensätze – mobile Fernmeldestationen
13 – Waldgebiete, in denen militärische Objekte untergebracht oder die im Verteidigungsfall Dezentralisierungs- und Entfaltungsräume für die Streitkräfte waren, wurden von einem militärisch geführten, zivilen Produktionsbetrieb verwaltet und bearbeitet. Dazu zählten alle als Sperrgebiet ausgewiesenen Wälder, also auch die Grenzgebiete.
14 – Dieser befand sich in der Regel in den gesicherten Waffenkammern innerhalb des Unterkunftsbereiches der jeweiligen Einheit.
15 – KS – Kampfsatz ist eine Berechnungseinheit für den operativen Gefechtseinsatz. Diese Bestände an Raketen, Bewaffnung und Munition bezogen sich auf die volle Ausrüstungsstruktur der Einheiten, Truppenteile und Verbände im Kriegszustand. Eine SSR nimmt 2 Raketen auf. Zu jeder SSR gehört eine Raketentransporteinheit (RTE), ein Nachladefahrzeug, welches ebenfalls 2 Raketen zum Beladeort der SSR transportiert. Zwei SSR plus zwei Nachladefahrzeuge ergeben eine Batterie. Das sind acht Raketen. Jede Abteilung besteht aus zwei Batterien. Das Regiment verfügt im Kriegszustand über drei Abteilungen. Ein KS Raketen des KRR bestand also aus 48 Raketen P-21/22. Zwei KS waren Truppenvorrat (TVR) und befanden sich in Zuständigkeit des Kommandeurs des KRR-18. 64 Gefechtsraketen in Schwarzenpfost zuzüglich 9 Raketen waren bestimmt für die noch aufzustellende 3. Küstenraketenabteilung (3.KRA). Die restlichen 23 Raketen der 3. KRA waren ausgelagert. Der 3. KS (48 Raketen) befand sich in operativer Zuständigkeit (Operativer Vorrat – OVR), er unterstand dem Befehlshaber der Flotte. Dieser KS lagerte in der Raketen-Torpedotechnischen Basis (RTTB-18) in Hanshagen. Bis 1989 prüften und überwachten diese Raketen Kräfte und Mittel des Küstenraketenregiments und der RTA der 6. Flottille. Nach Indienststellung der RTTB wartete und kontrollierte dann diese die Raketen und das Zubehör. Das galt analog für jede andere Art von Bewaffnung, Raketen und Munition der KS.