Gefechtsausbildung im Küstenraketenregiment-18
Wolfgang Schädlich, Fregattenkapitän a. D., Dipl.-Ing., Dipl. rer. mil.
Einleitung
Die Gefechtsausbildung im Küstenraketenregiment-18 wurde nach den in der NVA gültigen Grundsätzen, Prinzipien und Festlegungen durchgeführt. Sowohl die Ausbildungszeit als auch die entsprechenden Inhalte bis hin zur Nachweisführung waren streng reglementiert. Die Grundlagen dafür, wie auch für ihren Inhalt und die Ziele, bildeten die Verfassung der DDR und die Militärdoktrin der Mitgliedsstaaten des Warschauer Vertrages. Die Ziele und Inhalte widerspiegelten sich in den militärischen Dokumenten und Befehlen, die von den jeweiligen Vorgesetzten, beginnend beim Minister für NV über den Chef der VM bis zu den Chefs der Verbände und den Kommandeuren der Truppenteile und Einheiten, erlassen wurden. Die Gefechtsausbildung bildete den Hauptinhalt des Handelns der Armeeangehörigen im militärischen Alltag und war ein Schwerpunkt für die Gewährleistung der ständig hohen Gefechtsbereitschaft. Sie erforderte einen enormen planerischen und organisatorischen Aufwand und den Einsatz immenser materieller und finanzieller Mittel. Alle Angehörigen der NVA mussten außerordentliche Anstrengungen sowie persönliche Entbehrungen auf sich nehmen und damit verbundene hohe physische und psychische Belastungen. Durch die Forderung, die Ausbildung unter gefechtsnahen Bedingungen durchzuführen, waren Risiken nicht auszuschließen, die mitunter zu Vorkommnissen, Havarien, Beschädigungen und leider in einigen Fällen sogar zu Unfällen mit tödlichem Ausgang führten, die sich zum Glück im KRR-18 nicht ereigneten. Trotzdem war sie in dieser harten Form notwendig und bereitete die Armeeangehörigen auf ein erfolgreiches Handeln und damit Überleben in einer möglichen militärischen Auseinandersetzung vor. Der Grundsatz: „Im Krieg wird nur das funktionieren, was im Frieden gründlich vorbereitet wurde”, war der Ausgangspunkt für die Motivierung aller Armeeangehörigen und erzeugte letztendlich ihren Willen, diese Strapazen und Gefahren bis an die Belastungsgrenze mehr oder weniger freiwillig auf sich zu nehmen.
Wir hielten uns dabei unter anderem auch an den Ausspruch des berühmten russischen Generalissimus A. W. Suworow:
„Ein Tropfen Schweiß im Frieden erspart Unmengen Blut im Krieg“!
Eine Selbstfahrende Startrampe (SSR) des KRR-18 bei der Fahrausbildung
Das zentrale Ausbildungsziel bestand in der Herausbildung der Bereitschaft bei allen Angehörigen unseres Regiments, jederzeit und unter allen Lagebedingungen in den bewaffneten Kampf einzutreten.
Davon ausgehend hatten die Stellvertreter des Kommandeurs und die Kommandeure der KRA Monatspläne für die Ausbildung in ihren Einheiten zu erstellen. Alle Führungsebenen darunter erarbeiteten auf dieser Grundlage die entsprechenden Dienstpläne immer für eine Woche im Voraus. Diese wiederum spiegelten sich in den Tagesbefehlen der Ebenen Zugführer und Gruppenführer wider, die den konkreten Ablauf des Tagesdienstes für den folgenden Tag beinhalteten und zum Dienstschluss auf einer Abendmusterung verlesen wurden, die sogenannte Dienstausgabe. Die Planung und Durchführung der Gefechtsausbildung war außerdem an die Einhaltung der entsprechenden Dienstvorschriften (DV), wie z.B. der DV 246/0/027 „Gefechtseinsatz der Küstenraketentruppen“, mit allgemein- militärischen oder spezial- fachlichen Inhalten gebunden. Auf einige wichtige Vorschriften wird in diesem Kapitel im Weiteren noch eingegangen. Die durchgeführte Ausbildung mit ihren Inhalten und Ergebnissen bei Normabnahmen und Überprüfungen war in einem Nachweisbuch in jeder Einheit für jeden einzelnen Armeeangehörigen zu dokumentieren. Detaillierte Festlegungen waren dazu in der DV A225/1/019 „Methodik der Allgemeinen und Spezialausbildung in der Volksmarine” getroffen. Hier waren die Zweige, Arten, Methoden und die Formen der Ausbildung festgelegt, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte.
Zur Gefechtsausbildung im Küstenraketenregiment 18 gehörten, wie auch in der gesamten NVA:
1. Die Allgemeinmilitärische Ausbildung (AMA) mit folgenden Bestandteilen:
– die Dienstkunde,
– die Exerzierausbildung,
– die Sanitätsausbildung,
– die Schießausbildung an den Handfeuerwaffen,
– die Ausbildung zum Schutz vor Massenvernichtungsmitteln (Schutz vor MVM, Schutzausbildung),
– die militärische Körperertüchtigung (MKE).
2. Die Spezialausbildung (Technische Ausbildung)
3. Die Taktische Ausbildung
4. Die Operative Ausbildung
Die Gesamtverantwortung für die Durchführung und Planung der Gefechtsausbildung lag im Regiment wie für alles Andere auch beim Kommandeur des KRR-18. Er prägte persönlich maßgeblich den Inhalt der Ausbildung. Für die detaillierte Organisation und Planung der Durchführung zeichnete ich als Stabschef mit meinem Stab verantwortlich, wobei die einzelnen Stabsspezialisten für ihren jeweiligen Fachbereich zuständig waren. Sie hatten die Aufgabe, geeignete Ausbilder aus den Reihen der Unterstellten auszuwählen und auszubilden. Des Weiteren hatten sie die Ausbildung anzuleiten, die Durchführung zu kontrollieren, notfalls Hilfe zu gewähren und mir über besondere Probleme sowie die erreichten Ergebnisse Meldung zu erstatten.
Die eigentliche Ausbildung der Unterstellten wurde in Verantwortung der Ausbilder durchgeführt. Die direkten Vorgesetzten aller Stufen waren für die Einhaltung der vorgesehenen Ausbildungszeit und der Abarbeitung der befohlenen Inhalte zuständig. Der Stab hatte darüber hinaus die Aufgabe, ständig den Stand der Gefechtsbereitschaft einzuschätzen und daraus wesentliche Vorschläge zur Gestaltung der Ausbildung abzuleiten.
Mit diesem Ziel wurde der erreichte Ausbildungsstand laufend analysiert, die Ergebnisse bewertet und dem Kommandeur Vorschläge zu Verbesserungen unterbreitet.
Zur Einschätzung dienten die sogenannten Normen der Gefechtsausbildung. Sie bildeten die Kriterien zur Bewertung von Übungen, Aufgaben und Handlungen der Armeeangehörigen und Einheiten im Gefecht sowie an der Bewaffnung, Kampftechnik und Ausrüstung. Die Inhalte der einzelnen Normen waren in sogenannten Normenkatalogen oder entsprechenden Dienstvorschriften exakt vorgegeben und der Ablauf darin klar definiert, Auszüge daraus folgen im nächsten Abschnitt. Grundlage für den Inhalt dieser Normen bildeten die Anforderungen des modernen Gefechts, die taktisch-technischen Möglichkeiten der Bewaffnung und Ausrüstung, die Festlegungen der Dienstvorschriften und anderer militärischer Bestimmungen sowie die physischen und psychischen Möglichkeiten der Armeeangehörigen.
Die Normen sollten eine einheitliche und objektive Bewertung des Ausbildungsstandes der Armeeangehörigen und der Einheiten ermöglichen und darüber hinaus die Auszubildenden zu hohen Leistungen stimulieren.
Das militärische Zeremoniell im Küstenraketenregiment-18, hier 1990.
Im Verlauf der Gefechtsausbildung waren zunächst die notwendigen Handgriffe und Tätigkeiten unter kontinuierlich steigender Belastung vorschriftsmäßig zu lehren, erst danach durfte überprüft werden. Die Normenabnahmen erfolgten schwerpunktmäßig während der Taktischen Ausbildung und wurden möglichst in deren Ablauf integriert. Meistens beinhalteten die Normen die Einhaltung eines Zeitlimits. Neben der Zeit spielte die Einhaltung von Ablaufreihenfolgen, Sicherheits- und anderen militärischen Bestimmungen eine wesentliche Rolle. Erschwerte Bedingungen, z.B. extreme Temperaturen, Regen, Schneefall, Ausführung unter Schutzausrüstung u.a., wurden durch Zeitaufschläge berücksichtigt.
Wurde die Norm nach der Zeit zwar erfüllt, aber mit Fehlern, so war bei der Bewertung die Note für jeden Fehler, soweit nicht anders festgelegt, um einen Grad zu senken.
Die Note „Sehr gut” wurde z.B. vergeben, wenn die Norm vorschriftsmäßig, in vollem Umfang, unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen und der Folgerichtigkeit der durchzuführenden Handlungen erfüllt wurde, die Werkzeuge, das Zubehör und die Vorrichtung richtig und entsprechend ihrer Funktion genutzt wurden und das geforderte Zeitlimit erfüllt war.
Aus allen Einzelnormen wurde ein Gesamtergebnis errechnet. Der Armeeangehörige, bzw. die Einheit, erhielt für mehrere Einzelnormen eines Ausbildungszweiges folgende Benotung:
- „Sehr gut”: Nicht weniger als 50 % der Normen wurden mit „Sehr gut” und der Rest mindestens mit „Gut” bewertet.
- „Gut”: Nicht weniger als 50 % der Normen wurden mindestens mit „Gut” und der Rest mindestens mit „Befriedigend” bewertet.
- „Befriedigend”: 70 % der Normen, bei drei Normen mindestens zwei, wurden erfüllt.
Nach diesen festgelegten Kriterien wurden Gesamtnoten für den Armeeangehörigen, für die Einheiten, für das Führungsorgan bis hin zum Regiment ermittelt. Diese bildeten unter anderem auch die Grundlage für die Auswertung des Sozialistischen Wettbewerbs. Somit waren die Ergebnisse für alle Armeeangehörigen untereinander vergleichbar und ermöglichten einen Wettstreit. Ausgehend von diesen Festlegungen ist deutlich zu erkennen, „die Trauben hingen hoch“, niemandem wurde etwas geschenkt und im Regiment wurde immer streng aber gerecht bewertet!
Das angeführte System der Benotung wurde auch bei der in der NVA höchsten Überprüfungsart, der Inspektion, identisch angewendet. Allerdings setzte man hier bei der Bewertung der Struktureinheiten Prioritäten. In unserem Regiment waren dementsprechend die wichtigsten Einheiten das Führungsorgan mit Stab und Politabteilung und die waffengattungsbestimmenden Küstenraketenabteilungen. Deren Bewertung bildete dann den Hauptanteil an der Gesamteinschätzung des KRR-18.
Zu den Inhalten und der praktischen Durchführung der Gefechtsausbildung im KRR-18 betrachten wir die einzelnen Ausbildungszweige und erläutern dabei die Arbeit der dafür verantwortlichen Offiziere des Stabes.Angehörige des Küstenraketenregiments-18 im Feldlager beim 5. RSA 1988
Allgemeinmilitärische Ausbildung
Die Dienstkunde spielte bereits in der Grundausbildung eines jeden Soldaten eine wesentliche Rolle. Hier wurden grundsätzliche militärische Bestimmungen und Inhalte von Dienstvorschriften gelehrt. Um das Handeln nach diesen Grundsätzen zu gewährleisten, war eine ständige Wiederholung notwendig. Dazu existierten genaue Pläne über den Inhalt, den Zeitaufwand und die Intervalle der Durchführung. Ähnlich wie bei Arbeitsschutzbelehrungen war dieser Unterricht sehr trocken und demzufolge nicht allzu beliebt. Für die Ausbildung in der Dienstkunde waren vorrangig die Inhalte der militärischen Grundsatzvorschriften zu vermitteln. Unter anderem waren das:
– Die DV 010/0/003 „Innendienstvorschrift”.
– Die DV 010/0/004 „Wachdienstvorschrift” (Standort- und Wachdienstvorschrift).
– Die DV 010/0/005 „Bekleidungsvorschrift” (Uniformen und ihre Trageweise).
– Die DV 010/0/006 „Disziplinarvorschrift”.
– Die DV 010/0/007 „Urlaubsvorschrift”.
– Die DV 010/0/009 „Geheimhaltungsvorschrift” (Schutz der Staatsgeheimnisse in der NVA).
Für das Aufgabengebiet war laut seinen Dienstpflichten der Oberoffizier für Inneren Dienst (OOID) verantwortlich. Im Regiment bekleidete diese Dienststellung anfangs Kapitänleutnant Andreas Herfter, der vor seiner Zuversetzung im Kampfschwimmerkommando-18 gedient hatte. Er war ein absoluter Athlet mit vorbildlichem militärischem Auftreten und beherrschte alle Inhalte der Grundsatzdienstvorschriften. Vor allem im Umgang mit Handfeuerwaffen war er, wie kein anderer, geschult und trainiert. Das machte ihn bei der Ausbildung des Wachzuges und bei der Schießausbildung an den Schützenwaffen im Regiment eigentlich unentbehrlich. Mit der Abversetzung von Korvettenkapitän Uwe Eckert 1986 machte sich jedoch eine Neubesetzung der Planstelle des Oberoffiziers für Schutz vor MVM, sie wurde mit Einführung des „STAN 90“ umbenannt in Oberoffizier für Chemische Dienste (OOCH), im Stab erforderlich. Deshalb schlug ich dem Kommandeur vor, Kapitänleutnant A. Herfter auf die freigewordene Planstelle umzusetzen und Korvettenkapitän Detlev Herms aus der 1.KRA als OOID einzusetzen. Der Regimentskommandeur bestätigte diese Vorschläge. Beide Offiziere erfüllten nach kurzer Einarbeitungszeit ihre Dienstpflichten vorbildlich.
Zur Unterstützung des OOID wurde des Öfteren der Hauptfeldwebel des Stabes, Stabsoberfähnrich Jürgen Breitmoser, ausgehend von seinen reichhaltigen Erfahrungen auf diesem Gebiet zu Ausbildungsmaßnahmen im Regiment und zu Kontrollen eingesetzt. Auch er erfüllte diese Aufgaben stets kompetent, umgänglich und gewissenhaft.
Das militärische Zeremoniell der Übergabe der Dienststellung des Regimentskommandeurs durch den STMCVM 1987